EuGH urteilt, dass der niedrigere Schenkungsfreibetrag für Deutsche mit Wohnsitz im EU-Ausland europarechtswidrig ist
19.07.2010 von Axel Kanert
Nach dem Urteil des EuGH vom 22.04.2010 – C-510/08 (vorlegendes Gericht das Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2008 – 4 K 2226/08 Erb) ist es mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach dem EG–Vertrag nicht vereinbar, dass eine unterschiedlich hohe Schenkungssteuer bei Immobilien-Schenkungen von Eltern an ihre Kinder je nachdem besteht, ob Schenker oder Beschenkter zum Zeitpunkt der Schenkung ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder nicht. Nur dann, wenn eine der Parteien bei einer solchen Schenkung einer in Deutschland gelegenen Immobilie einen inländischen Wohnsitz hat, sieht das deutsche Recht einen erhöhten Freibetrag vor. Diese Ungleichbehandlung gegenüber EU-Bürgern, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen, kann nicht gerechtfertigt werden, da keine objektiv unterschiedliche Situation vorliegt und die Möglichkeit einer Rechtfertigung restriktiv gehandhabt werden muss.
Sollten Sie betroffen sein, empfiehlt sich dringende Rechtsberatung, insbesondere die Prüfung, ob Rechtsmittel noch möglich sind.
19.07.2010
Axel Kanert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
