Führerscheintourismus
29.04.2010 von Franz Sparla
Eine in Tschechien erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen.
Die Behörden sind nicht berechtigt, einer von einem Deutschen in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis die Anerkennung allein deshalb zu versagen, weil der Fahrerlaubnisinhaber in Deutschland seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und änderte damit seine bisherige Rechtsprechung (Urteil vom 18.03.2010 Aktenzeichen 10 A 11244/09.OVG).
Im April 2010
Rechtsanwalt Sparla
