ACHTUNG !!! – Störerhaftung des WLAN-Inhabers

19.07.2010 von Axel Kanert

Der BGH hat am 12.05.2010 (AZ I ZR 121/08) ein richtungsweisendes Urteil zur Störerhaftung von WLAN-Inhabern erlassen.

Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.

Alle diejenigen, die ein WLAN-Netzwerk Zuhause betreiben, sollten dringlichst dafür Sorge tragen, dass eine externe Kommunikation mit diesem nicht möglich ist. Dies ist mit den marktüblichen Sicherungen,  die bereits installiert sind möglich und anzuwenden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der WLAN-Inhaber aufgrund  Störerhaftung in Anspruch genommen wird, als ob er selber widerrechtlich  die urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen eingestellt habe.

 

 

19.07.2010

Axel Kanert

Rechtsanwalt

Zurück