ACHTUNG !!! – Störerhaftung des WLAN-Inhabers
19.07.2010 von Axel Kanert
Der BGH
hat am 12.05.2010 (AZ I ZR 121/08) ein richtungsweisendes Urteil zur
Störerhaftung von WLAN-Inhabern erlassen.
Der Inhaber eines
WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des
WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend
anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen
Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte
Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.
Alle diejenigen,
die ein WLAN-Netzwerk Zuhause betreiben, sollten dringlichst dafür
Sorge tragen, dass eine externe Kommunikation mit diesem nicht möglich
ist. Dies ist mit den marktüblichen Sicherungen, die bereits
installiert sind möglich und anzuwenden. Andernfalls besteht die Gefahr,
dass der WLAN-Inhaber aufgrund Störerhaftung in Anspruch genommen
wird, als ob er selber widerrechtlich die urheberrechtlich
geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen eingestellt habe.
19.07.2010
Axel Kanert
Rechtsanwalt
