Arbeitgeber darf vom Arbeitnehmer die Teilnahme an einem Deutschkurs verlangen
28.06.2011 von Franz Sparla
Auch bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen vom Arbeitnehmer fordern, dass er seine Deutschkenntnisse durch die Teilnahme an Sprachkursen verbessert. Der Arbeitnehmer hat auch nicht unbedingt einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Kosten eines solchen Sprachkurses übernimmt.
Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangt, einen Sprachkurs zu besuchen, der außerhalb der Arbeitszeit lag. Die Kostenübernahme hatte der Arbeitgeber abgelehnt.
Da die Klägerin sich weigerte, erteilte der Arbeitgeber eine Abmahnung. Daraufhin verlangte die Klägerin eine Entschädigung in Höhe von € 15.000,00, weil sie in der Abmahnung eine Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft sah.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22.06.2011 entschieden, dass die Aufforderung, diesen Sprachkurses auf eigene Kosten außerhalb der Arbeitszeit zu besuchen, im Einzelfall gegen den Arbeitsvertrag oder Regeln eines Tarifvertrages verstoßen kann. Ein solcher Verstoß stellt aber keine unzulässige Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft dar, der Entschädigungsansprüche auslöst (Aktenzeichen 8 AZR 48/10).
Aachen, im Juni 2011
Sparla
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
