Arbeitszeitgesetz – Übergangsregelung ausgelaufen

12.02.2007 von Franz Sparla

Die Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz ist ausgelaufen. Seit dem 01.01.2007 gilt:

Die werktägliche Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdienst und Ruhepausen kann auf der Grundlage tarifvertraglicher Regelungen längstens bis auf 24 Stunden verlängert werden.

  • Spätestens nach 24 Stunden täglicher Arbeitszeit ist grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren
  • die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden innerhalb des gesetzlichen (6 Kalendermonate oder 24 Wochen) beziehungsweise tariflich festgelegten (ein Jahr) Ausgleichszeitraum nicht übersteigen
  • nur wenn ein Tarifvertrag es zuläßt, kann mit individueller Zustimmung des Arbeitnehmers die Arbeitszeit auf überdurchschnittlich 48 Stunden pro Woche verlängert werden (Opt-Out)


Aachen im Februar 2007

Sparla, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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