Deutschland muss Kündigungsfristen ändern

19.01.2010 von Franz Sparla

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht bei der Berechnung der Kündigungsfristen unbeachtet bleiben dürfen.


Bis der Gesetzgeber eine neue Regelung getroffen hat, sind die Arbeitsgerichte angehalten, die Vorschrift des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht mehr anzuwenden.


Rechtsanwalt Sparla
Fachanwalt für Arbeitsrecht
19.01.2010

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