Die Künstlersozialkasse

05.10.2009 von Franz Sparla

Sind die Juroren bei DSDS (Dieter Bohlen u. a.) Unterhaltungskünstler?

Seit 2002 strahlt RTL die Fernsehshow "Deutschland sucht den Superstar" aus. Die Juroren haben für ihre Tätigkeit zwischen 2001 und 2005 ein Gesamthonorar von rund 4 Mio. Euro bei Einzelhonoraren von € 60.000,00 bis zu € 1.200.000,00 pro Person und Staffel erhalten.

Bei einer Betriebsprüfung forderte die Künstlersozialkasse für den genannten Zeitraum von RTL € 173.462,92.

In allen drei Instanzen ist RTL unterlegen. § 25 Absatz 1 Satz 1 KSVG lautet:


„Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein nach § 24 Absatz 1 oder 2 zur Abgabe Verpflichteter im Rahmen der dort aufgeführten Tätigkeiten im Laufe eines Kalenderjahres an selbständige Künstler oder Publizisten zahlt, auch wenn diese selbst nach diesem Gesetz nicht versicherungspflichtig sind“.


§ 2 KSVG lautet:


„Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt“

 

(Bundessozialgericht, Aktenzeichen: B 3 KS 4/08 R, RTL Television GmbH ./. Künstlersozialkasse).

 

 

Franz Sparla

Rechtsanwalt

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