Ehemaliger Klinikchef erhält Schadensersatz wegen Altersdiskrimnierung

26.08.2010 von Franz Sparla

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.07.2010, Aktenzeichen 18 U 196/09

 

Damit wurde erstmals dem Organ einer Gesellschaft (GmbH-Geschäftsführer) ein Schadensersatzanspruch wegen Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zuerkannt.

 

Aachen, im August 2010   

 

Sparla
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

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