Erhöhung der Sozialbeiträge

08.10.2009 von Franz Sparla

Die abgewählte Regierung hatte auf ihrer letzten Kabinettssitzung beschlossen:

Die Bemessungsgrenze für die Renten- und Krankenversicherung wird angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird um € 100,00 auf € 5.500,00 (West) bzw. € 4.650,00 (Ost) angehoben. Bei dem gegenwärtigen Beitragssatz von 19,9% führt dies zu einer zusätzlichen monatlichen Belastung von € 19,90, die sich Arbeitgeber und  Arbeitnehmer teilen.

Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich um € 75,00 auf € 3.750,00 angehoben. Dies bedeutet bei dem gegenwärtigen Beitragssatz von € 14,9% Mehrkosten in Höhe von € 11,18 pro Monat. Beide Sozialversicherungen werden damit um € 31,08 pro Monat teurer.




 Franz Sparla

Rechtsanwalt

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