Ewiges Thema: häusliches Arbeitszimmer

08.08.2011 von Axel Kanert

Auch die Arbeitsecke ist steuerlich absetzbar

Nach Ansicht des FG Köln ist entgegen der Finanzverwaltung auch eine Arbeitsecke steuerlich absetzbar.

Bislang galt die Faustregel, dass ein Arbeitszimmer nur dann steuerlich absetzbar ist, wenn der Raum ausschließlich für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit genutzt wird. Eine private Mitbenutzung des Zimmers war für den Steuerabzug schädlich. Diese strenge Ansicht haben das Finanzgericht Köln aufgegeben und eine anteilige steuerliche Berücksichtigung eines Zimmer erlaubt, das zur Hälfte privat und zur Hälfte beruflich genutzt wird (FG Köln, Az.10 K 2126/09).

Betroffene Steuerzahler können sich auf diese Entscheidung berufen im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem vergangenen Jahr, wonach Kosten in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufteilt werden können (BFH. Az. GrS 1/06).

Da das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem vergleichbaren Fall den steuerlichen Abzug verneint hat, wird wohl in naher Zukunft der Bundesfinanzhof die Frage abschließend klären müssen.




Aachen, im August 2011




     Axel Kanert

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mediator

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