Entschädigungen im Arbeitsrecht
08.08.2011 von Axel Kanert
Begünstigte Besteuerung von Entlassungsentschädigungen
Die steuerliche Begünstigung von Entlassungsentschädigungen setzt unter anderem voraus, dass die Entschädigungsleistung zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufließt.
Der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Jahren ist deshalb in der Regel schädlich. Unschädlich ist es nur, wenn eine im Verhältnis zur Hauptzahlung stehende geringere Zahlung (maximal 5% der Hauptleistung in einem anderen Kalenderjahr zufließt (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.01.2011, Aktenzeichen IV C 4-2290/07/10007:005).
Dies sollte beachtet werden.
Aachen, im August 2011
Axel Kanert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Mediator
