Fehlverhalten bei Schnee und Eis - Bußgelder und Verlust des Versicherungsschutzes drohen

26.01.2010 von Guido Jacobs

Das Fahren mit Sommerreifen auf verschneiten und glatten Straßen ist verboten. Wer erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen. Wird durch die falsche Bereifung der Verkehr behindert, werden 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

 

Die gleichen Strafen gelten, wenn in der Scheibenwischanlage kein Frostschutzmittel enthalten ist.

 

Wer aus Bequemlichkeit nur ein kleines "Guckloch" in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt, riskiert 10 Euro. Aber auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schmutz und Schnee befreit werden.

 

Wer entgegen der Beschilderung keine Schneeketten aufzieht, dem droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

 

Das Warmlaufenlassen des Motors vor Fahrtbeginn ist verboten und kostet 10 Euro.

 

Der Autofahrer sollten aber auch beachten, dass - wenn sein Verhalten zu einem Unfall führt - er den Verlust seiner Versicherungsdeckung riskiert, sei es bei der Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung.

 

 

Aachen, im Januar 2010

 

Rechtsanwalt Sparla

Zurück