Führerscheintourismus
22.06.2010 von Franz Sparla
Entgegen der von uns angegebenen Entscheidung des OVG Koblenz hat nunmehr das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25.02.2010, Aktenzeichen: 3 C 15/09 entschieden:
„Dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins kann das Recht aberkannt werden von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte“.
Sparla
Rechtsanwalt
Im Juni 2010
