Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel?

08.10.2009 von Franz Sparla

Das Elterngeld wird grundsätzlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen des Berechtigten in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes berechnet. Dabei sind unter anderem die auf dieses Einkommen entfallenden Steuern abzuziehen.

Nun wird versucht nach Eintritt der Schwangerschaft ein höheres Elterngeld zu erhalten in dem beispielsweise die Ehefrau von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse III oder von V in III wechselt. Dabei steigt das Nettoeinkommen.

Die Sozialgerichte akzeptieren diesen Steuerwechsel.

 

 

 Franz Sparla

Rechtsanwalt

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