Internet und E-Mailadressen für den Betriebsrat

20.12.2010 von Franz Sparla

Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mailadressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen (BAG – Beschluss vom 14.07.2010 – 7 ABR 80/08).

Diese Entscheidung hat zur Konsequenz, dass Internet und E-Mailverkehr künftig zur Standardausrüstung der Betriebsräte gehört. Offen bleibt, ob dieser Beschluss auch für „kleine Betriebsräte“ mit weniger als 35 Beschäftigten gilt.

Es stellt sich auch die Frage, ob alle Betriebsratsmitglieder im Internet recherchieren müssen, um sich auf eine Betriebsratssitzung vorzubereiten.

Im Dezember 2010

      Sparla
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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