Kindergeld für volljährige Kinder nur bei regelmäßiger Meldung bei der Agentur für Arbeit

05.10.2008 von Axel Kanert

Die Arbeitssuchendmeldung bei der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit eines volljährigen Kindes, welches noch nicht 21 Jahre alt ist, gilt nur für drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut arbeitssuchend melden, da sonst der Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise auf den Kinderfreibetrag entfällt (BFH vom 19.06.2008, Aktenzeichen: III R 68/05).
 

Aachen im Oktober 2008

Axel Kanert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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