Mediation am Arbeitsplatz

08.08.2011 von Axel Kanert

Effektive Vielseitigkeit

Die Mediation in der anwaltlichen Tätigkeit ist immer noch verhältnismäßig unbekannt und wenig eingesetzt.
Sinnvoller Weise sollte die Mediation in einer Vielzahl von Konflikten rund um den Arbeitsplatz mehr Anwendung finden, da sie in der Lage ist diese Konflikte zur vollständigen Akzeptanz aller Beteiligter zu lösen. Große Unternehmen habe die Mediation bereits in den vergangenen Jahren für sich entdeckt.

Was ist eigentlich Mediation?
Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, das bereits in den 60er/70er Jahren vor allem in den U.S.A. entwickelt wurde.
Die Mediation basiert auf einem klar strukturierten Aufbau, der die Dynamik des Konfliktes entschleunigt und eine schrittweise Herangehensweise an die gemeinsame Lösung ermöglicht.
Hierbei stehen in einer ersten Phase das Vertrauensverhältnis und ein Arbeitsbündnis der Beteiligten (also der Konfliktparteien und des Mediators) im Vordergrund.
In einer zweiten Phase werden die Streitpunkte, die Sichtweisen und Motive der Konfliktparteien dargestellt, um die relevanten Themen und Konfliktfelder zu sammeln und für die weitere Mediation zu strukturieren.
Danach erfolgen in einer dritten Phase eine Klärung der zugrunde liegenden Positionen und Interessen der Konfliktparteien sowie eine Erkundung der Sichtweisen und Hintergründe der anderen Konfliktpartei. Ziel dieser Phase ist das gegenseitige Verstehen und Verstanden sein der Konfliktparteien.
In der vierten Phase wird auf Grundlage des in Phase 3 gewonnenen Verständnisses eine gemeinsame Lösung erarbeitet, die in einer fünften Phase in einer rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung festgehalten wird.

Anwendungsfelder im Arbeitsrecht
Moderne innovative Unternehmen öffnen sich immer mehr dem Mittel der Mediation im Arbeitsrecht um Konflikte am Arbeitsplatz, in Projekten, im Kollektivrecht aber auch bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu lösen. Umschrieben wird dieser Bereich der Mediation als sogenannte Wirtschaftsmediation. Die anwendenden Unternehmen machen die besten Erfahrungen mit diesem Lösungsweg.
Am Arbeitsplatz
Unzufriedenheit, im Extremfall „Mobbing“, führen zu einem rapiden Einbruch der Leistungsfähigkeit bis hin zu erheblichen Fehlzeiten auf Grund Krankheit. Diese Unzufriedenheit, in jedem Fall das Mobbing, basieren auf Konflikten am Arbeitsplatz. Insgesamt haben solche Konflikte eine ganz erhebliche Auswirkung auf das betriebliche Klima, nicht nur unmittelbar auf die Konfliktparteien, da erfahrungsgemäß mittelbar die anderen Mitarbeiter, Untergebene aber auch Vorgesetzte unter dem Konflikt leiden oder überfordert sind. Diese Konflikte lassen sich durch Mediation aufklären und lösen.
Hierzu empfiehlt sich eine vertrauliche Kontaktperson, die innerhalb des Betriebes als Konfliktberater bekannt gemacht wird, die dann von Konfliktparteien oder Konfliktbetroffenen kontaktiert werden kann und dann einen ersten Kontakt mit einem Mediator herstellen kann. Soweit dann eine Mediation möglich erscheint und diese durchgeführt wird, sprechen die Ergebnisse für sich.
In Projekten
Projekte innerhalb eines Unternehmens - aber auch unternehmensübergreifend – kommen auf Grund von Konflikten nur schleppend voran oder können sogar stoppen, im schlimmsten Fall können sie gänzlich scheitern.
Diesem Problem kann ebenfalls mit einer Mediation, ggf. mit einer Gruppenmediation, begegnet werden und der Konflikt innerhalb der Gruppe gelöst werden, so dass das Projekt zum Erfolg gelangt.
Kollektivrecht
Verhandlungen mit dem Betriebsrat über die verschiedensten Mitbestimmungsrechte gestalten sich oft konfliktreich und enden nicht selten vor der Einigungsstelle, die zudem oft zu nicht zufriedenstellenden Ergebnissen kommt. Unabhängig von der Diskretion der Mediation ist diese auch frühzeitig in der Lage eine Lösung herbeizuführen, die von beiden Konfliktparteien, da sie die Lösung selber entwickelt haben, getragen werden.
Beendigung
Im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen drängen sich die Möglichkeiten der Mediation geradezu auf. Jährlich werden an deutschen Arbeitsgerichten etwa eine halbe Millionen Gerichtsverfahren anhängig gemacht, wovon etwa die Hälfte allein Kündigungsschutzklagen sind. Über die Hälfte aller Verfahren werden im Wege eines Vergleiches beendet. Ein solcher, für beide Seiten kostenintensiver, gerichtlicher Vergleich läßt sich durch eine Mediation vermeiden, die darüber hinaus wesentlich weniger zeitintensiv ist und betriebsintern bleibt. Dabei kann eine solche Mediation allen Interessen gerecht werden, insbesondere durch arbeitsrechtlich spezialisierte Mediatoren sozialversicherungsrechtlich „wasserdichte“ Lösungsvereinbarungen formuliert werden.

Prävention
Die Mediation zeigt in der praktischen Anwendung immer wieder auf, dass eine Vielzahl der Konflikte aus fehlender oder falscher Kommunikation entsteht. Dies ist eine Erfahrung die zeigt, dass man solchen Konflikten bereits präventiv begegnen kann, indem die Kommunikation am und um den Arbeitsplatz herum verbessert und geschult wird.

Fragen (ask!) Sie uns nach den Möglichkeiten!


Aachen, im August 2011




     Axel Kanert

Mediator

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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