Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

28.06.2011 von Franz Sparla

Für die 170.000 Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt ab dem 01.06.2011 ein gesetzlicher Mindestlohn. Die entsprechende Verordnung ist am 19.05.2011 in Kraft getreten.

Die Verordnung sieht folgende regional gestaffelte Mindestlöhne vor:

- € 6,53 in allen östlichen Bundesländern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
- € 8,60 in Baden-Württemberg und
- zwischen € 6,53 und € 8,60 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg.

Die Sätze steigen in allen Bundesländern in zwei Stufen zum 01.03.2012 und zum 01.01.2013 auf € 7,50 bis € 8,90.

Aachen, im Juni 2011

     Sparla
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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