Neuer Bußgeldkatalog seit dem 1. Februar 2009 in Kraft
30.03.2009 von Guido Jacobs
Seit dem 1. Februar 2009 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Die Änderungen sind vielfältig und teilweise drastisch.
Insbesondere sind Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen, gegen das Abstandsgebot, bei Rotlichtverstößen, beim Überholen und insbesondere bei Alkohol- und Drogenvergehen betroffen.
1. Zunächst wird zu schnelles Fahren deutlich teurer. Kostete ein Verstoß mit einer Überschreitung zwischen 21-25 km/h innerorts bisher 50 € und um 26-30 km/h innerorts bisher 60 €, so wird nunmehr eine Geldbuße von 80 € bzw. 100 € fällig.
Dies ist nur ein Beispiel. Für alle Geschwindigkeitsverstöße
innerorts wie außerorts wurden die Bußgelder angehoben,
zum Teil bis zu 62,5%.
Der höchste Bußgeldsatz für zu schnelles Fahren aus
dem BKatV liegt nunmehr bei 600 €, wo er vorher noch bei 375 € lag.
2. Auch für zu dichtes Auffahren wurden die Bußgeldhöchstsätze auf 320 € bzw. bei einer Geschwindigkeit über 130 km/h auf 400 € angehoben.
3. Auch Rotlichtverstöße werden künftig strenger sanktioniert. Kostete eine Fahrt über eine rote Ampel unter einer Sekunde Rotlicht bisher 50 € und bei über einer Sekunde 125 €, so kostet es nunmehr ein Bußgeld von 90 € bzw. 200 €.
4. Drastisch angehoben, weil verdoppelt, wurden die Sanktionen bei Alkohol- und Betäubungsmittelvergehen im Straßenverkehr. So wurden Werte von 0,5 – 1,09 Promille Blutalkohol bzw. 0,25 – 0,54 Promille Atemalkohol oder nachgewiesener Betäubungsmittelkonsum bisher mit einem Bußgeld von 250 € sanktioniert. Künftig werden hier für o.g. Vergehen jeweils 500 € verhängt.
5. Die Dauer für Fahrverbote und die Anzahl der zu vergebenen Punkte sind allerdings in der Regel wie bisher belassen worden.
Guido Jacobs
Rechtsanwalt
