Rentner in der Steuerpflicht II

18.10.2011 von Axel Kanert

Nachgang zum Beitrag vom 05.07.2009

Seit vergangenem Monat prüfen die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen all diejenigen Rentner, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben.

Wie bereits mit Beitrag vom 05.07.2009 dargestellt, ist diese Überprüfung durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes und die damit geänderte Besteuerung von Renten ab dem Jahre 2005 notwendig geworden.

Ergibt die Auswertung, dass Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.

 

Für die Mehrheit der Rentner ergeben sich nach dem Finanzministerium NRW keine Auswirkungen, da das zu versteuernde Einkommen ganz überwiegend unter dem steuerlichen Freibetrag von € 8.004,00 beziehungsweise bei Ehepaaren € 16.008,00 liegt. Zu beachten ist jedoch, dass zu den Einkünften auch weitere Betriebsrenten oder Renten aus privaten Versicherungsbeträgen oder aber auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen. Eine einmalige Beleuchtung der Einkünfte empfiehlt sich.



Aachen, im Oktober 2011



     Axel Kanert

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

 

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