Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

27.11.2009 von Axel Kanert

Von erheblicher Wichtigkeit und einem enormen Ausmaß für den deutschen Fiskus ist die Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover, welches als erstes deutsches Finanzgericht den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig hält und zur Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt hat. Entsprechende Aufmerksamkeit in den Medien konnte man feststellen.

Das Finanzgericht hat hierbei Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit daraus hergeleitet, dass der Solidaritätszuschlag eine Ergänzungsabgabe sei, die nur zur „vorübergehenden Deckung von Bedarfsspitzen“ dienen dürfe.

Von dieser Steuer ist nahezu jeder Steuerpflichtige betroffen, so dass es sich zukünftig - bis zur Entscheidung des BVerfG - empfiehlt gegen jeden Steuerbescheid, der auch einen Solidaritätszuschlag festsetzt, Einspruch zu erheben.

November 2009

Axel Kanert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht 

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