Steuerliche Aufwendungen eines Notebooks/Laptops
08.08.2011 von Axel Kanert
Pauschalierte Absetzung für Aufwendung eines Notebooks/Laptops
Kann ein Steuerzahler nachweisen oder mindestens glaubhaft machen, dass er ein Notebook/Laptop auch beruflich nutzt, kann pauschalierend von einer jeweils hälftigen privaten und beruflichen Nutzung des Notebooks/Laptops ausgegangen werden, was dementsprechend zu einer hälftigen steuerlichen Berücksichtigung der angefallenen Aufwendungen führt. Will man von dieser hälftigen Aufteilung abweichen, so bedarf es zusätzlicher Nachweise über einen anderen Aufteilungsmaßstab (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 05.05.2010, Aktenzeichen 12 K 18/07).
Aachen, im August 2011
Axel Kanert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator
