Strafverteidigung als Werbungskosten
31.01.2012 von Axel Kanert
Aufwendung für einen Strafverteidiger sind als Werbungskosten möglicherweise absetzbar
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 17.08.2011 (BFH, Beschluss vom 17.08.2011, VI 75/10 NV) festgestellt, dass Strafverteidigerkosten als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der strafliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlaßt ist und nicht auf privaten, den beruflichen Zusammenhang aufhebenden Umständen beruht.
Aachen, im Januar 2012
Axel Kanert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
