Strafverteidigung als Werbungskosten

31.01.2012 von Axel Kanert

Aufwendung für einen Strafverteidiger sind als Werbungskosten möglicherweise absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 17.08.2011 (BFH, Beschluss vom 17.08.2011, VI 75/10 NV) festgestellt, dass Strafverteidigerkosten als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der strafliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlaßt ist und nicht auf privaten, den beruflichen Zusammenhang aufhebenden Umständen beruht.


Aachen, im Januar 2012



  Axel Kanert  
 Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

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