Urlaubsentgelt umfasst auch Zuschläge für Leiharbeiter
27.09.2010 von Martin Brilla
Arbeitnehmer müssen während des Urlaubs den durchschnittlichen Arbeitsverdienst, der in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaub erzielt wurde, erhalten.
Arbeitszeitunternehmen können sich dazu nicht wirksam auf den Manteltarifvertrag (MTV) des Bundesverbands Zeitarbeit Personaldienstleistung e.V. (BZA) berufen, dort § 12 Absatz 2 Satz 1 des MTV BZA.
Zu diesen Zuschlägen gehören auch die Entleiherzulage sowie die Pauschale für die Schicht-Nachtarbeit.
(Urteil des BAG vom 21.09.2010 – 9 AZR 510/09 - entgegen den Urteilen der Vorinstanzen)
Im September 2010
Sparla
Fachanwalt für Arbeitsrecht
