VG Aachen: Reaktivierungsverfahren entsprach nicht rechtsstaatlichen Vorgaben
20.01.2010 von Martin Brilla
Dienstherr hebt Ablehnungsbescheid im Erörterungstermin auf
Ein ungewöhnliches Vorgehen des Dienstherrn in einem Reaktivierungsverfahren hat dank deutlicher Worte des VG Aachen zu einem schnellen - vorläufigen - Ende geführt:
Eine Lehrerin begehrte die erneute Berufung in das Beamtenverhältnis (Reaktivierung). Während der amtsärztlichen Untersuchung, die daraufhin durchgeführt wurde, verlangte die Amtsärztin eine Stellungnahme des behandelnden Arztes. Dies sagte die Beamtin zu, wies aber darauf hin, dass der Arzt momentan in Urlaub sei, weshalb eine Stellungnahme erst nach dem 5.10.2009 erfolgen könne.
Noch vor Ablauf dieser Frist (am 1.10.2009) teilte das Gesundheitsamt dem Dienstherrn u.a. folgendes mit:
"Frau X gibt an, urlaubsbedingt keine Unterlagen vor der 41. Kalenderwoche vorlegen zu können. Ein Ergebnis der Beurteilung ist somit nicht möglich."
Ohne beim Gesundheitsamt genauer nachzufragen oder die Beamtin anzuhören, erging am 8.10.2009 ein ablehnender Bescheid.
Im Rahmen des anschließenden Klageverfahrens vor dem VG Aachen konnten wir zunächst erreichen, dass der usrpünglich für den 4.2.1010 bestimmte Erörterungstermin auf den 3.12.2009 vorgezogen wurde. Im Termin wurde das Gericht dann recht deutlich:
"Der Berichterstatter weist nach vorläufiger Prüfung und Rücksprache mit der Kammer darauf hin, dass der streitgegenständliche Ablehnungsbescheid rechtswidrig sein dürfte. Der Verfahrensablauf entspreche nicht rechtsstaatlichen Vorgaben."
Daraufhin hob die Vertreterin des Dienstherrn den Ablehnungsbescheid auf und erklärte sich bereit, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dass sich diese auf weit über dreitausend Euro beliefen, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.
Aachen, im Januar 2010
Martin Brilla
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
