Vorsicht!!! AGG-Hopping !!!
10.12.2006 von Axel Kanert
Vorsicht!!! AGG-Hopping !!!
Wie bereits bekannt ist am 18.08.2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Das AGG erweitert den Spielraum für angebliche Einstellungsdiskriminierung erheblich. Es zeigt sich mittlerweile die Gefahr, dass sich verschiedene Personen sozusagen auf die Einstellungsdiskriminierung spezialisieren.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte schon vor einiger Zeit solchen „Scheinbewerbern“ eine Abfuhr erteilt. Nach dem BAG kann eine Entschädigung nur der verlangen, der sich ernsthaft um eine Stelle bewirbt. Wer die Stelle gar nicht wolle, sondern auf eine Absage hoffe, um dann eine Entschädigung geltend zu machen, sei nicht „Bewerber“ und habe deshalb keinen Entschädigungsanspruch. Allerdings hat der Arbeitgeber das Problem mit dem Beweis belastet zu sein, dass der „Bewerber“ serienmäßig vorgegangen ist und die Stelle gar nicht wollte. Genau hier begegnet der Arbeitgeber den enormen Schwierigkeiten einer solchen Beweisführung.
Seit August 2006 wird dem Arbeitgeber im Internet gegen AGG–Hopper geholfen. Unter www.agg-hopping.de gelangt man zu einer E-Mailadresse, über die ein auf Entschädigung in Anspruch genommener Arbeitgeber anfragen kann, ob ein bestimmter „Bewerber“ schon anderweitig als Entschädigungskläger in Erscheinung getreten ist. Das Archiv wird von einer Anwaltssozietät betrieben und ist kostenfrei. Anfragen bearbeitet das Archiv nur dann, wenn der Anfragende die Kopie des Anspruchsschreibens oder, soweit bereits erfolgt, der Klageschrift beifügt. Dieses Erfordernis dient dazu, das Archiv vor mißbräuchlichen Anfragen zu schützen. Zweck des Archivs soll ausschließlich die Verteidigung gegen bereits erhobene Entschädigungsforderungen sein. Liegen dem Archiv Informationen über mindestens zwei andere Entschädigungsverlangen betreffend dem „Bewerber“ vor, werden dem Anfragenden die Adreßdaten der anderen Arbeitgeber beziehungsweise Rechtsanwälte mitgeteilt, die in den Parallelfällen betroffen sind. Diese müssen dann unmittelbar selbst kontaktiert werden, um weitere Informationen zu erhalten.
Aachen im Dezember 2006
Axel Kanert, Rechtsanwalt
Partner in der Kanzlei Sparla, Achenbach & Partner, Aachen
