Arbeitsrecht

Franz Sparla :: Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Das Arbeitsrecht prägt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ursprünglich auf privatrechtlicher Grundlage. Trotz zahlreicher Anläufe ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch für Deutschland vorzulegen ist dieses Bemühen an der politischen Realität in den letzten 40 Jahren gescheitert.

Axel Kanert :: Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Aus diesem Grunde finden sich Einzelregelungen in mehr als 100 Gesetzen und entsprechend vielen Rechtsverordnungen, was den Überblick über dieses Rechtsgebiet nicht erleichtert.

Zahlreiche Gesetze wurden in den letzten Jahren auch aus politischen Gründen häufiger geändert, zum Beispiel das Kündigungsschutzrecht, das Recht der Erwerbsunfähigkeitsrenten und Berufsunfähigkeitsrenten, wie aber auch zahlreiche Regelungen im Sozialrecht, Arbeitsförderungsrecht, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und vieles mehr.

Da der Gesetzgeber viele Begriffe nicht definiert hat, wie beispielsweise den Begriff des Arbeitnehmers und andere, ist es der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte überlassen, einheitliche Regelungen zu erarbeiten.

Neben dem Individualarbeitsrecht (z. B. Arbeits-, Dienstvertrag) gibt es zahlreiche Vorschriften im kollektiven Bereich, wie das Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsgesetze, Personalvertretungsgesetze usw.. Hinzukommt, dass das Arbeitsrecht von dem Gedanken als das Arbeitnehmerschutzrecht geprägt ist.
Zu erwähnen sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Altersteilzeitgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitsplatzschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz, wie auch aber das Arbeitszeitgesetz und das Recht der befristeten Arbeitsverträge mit Ärzten wie auch anderen Personen, das Berufsbildungsgesetz, Betriebsrentengesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Lohnfortzahlungsgesetz, und viele mehr.


Regelungen des Arbeitsrechts finden sich aber auch in der Gewerbeordnung, im Handelsgesetzbuch, im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Kinderarbeitsschutzgesetz, wie aber auch im Kündigungsschutz- und Ladenschlussgesetz.


Weitere Regelungen finden sich im Mindestarbeitsbedingungengesetz, Mutterschutzgesetz, Mutter-Arbeitsschutzverordnung, Nachweisgesetz und Pflegezeitgesetz. Hinzu kommen neben dem Tarifvertragsgesetz zahlreiche Tarifverträge, wobei unterschieden wird zwischen Manteltarifverträge und Lohntarifverträgen.

Das Arbeitsrecht umfasst aber auch Regelungen aus der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung sowie Schwerbehindertenregelungen.

Neben den vorgenannten Gesetzen greift das öffentliche Dienstrecht für Beamte, Richter, Soldaten und Polizei ein, wobei wieder zahlreiche Sonderregelungen je nach landesgesetzlicher Regelung zu beachten sind. Mitbestimmungsrechte im öffentlichen Dienstrecht sind in den Landespersonalvertretungsgesetzen wie auch im Bundespersonalvertretungsrecht geregelt. Trotz der vielen zahlreichen Einzelgesetze fehlt eine übergreifende Rechtskonzeption. Gesetze, die arbeitsrechtliche Beziehungen regeln,  finden sich häufig in Gesetze mit anderem Regelungsinhalt.
So ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers in der Gewerbeordnung geregelt. Gleiches gilt für den Anspruch auf ein Zeugnis.

Nach wie vor sind weite Bereiche überhaupt nicht gesetzlich geregelt, zum Beispiel das Recht der Arbeitnehmerhaftung und vor allem das Arbeitskampfrecht. Auch deswegen ist das Arbeitsrecht weitgehend Richterrecht. Mittlerweile strahlt immer mehr das europäische Recht auf das deutsche Arbeitsrecht ein und wird teilweise durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) modifiziert. Die Europäische Union regelt u.a. die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft, so dass es Aufgabe des EuGH ist, das unterschiedliche Arbeitsrecht einzelner Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen.
Die Europäische Union kann aber auch in bestimmten Bereichen  Recht setzen für alle Mitgliedsstaaten, wie sich aus Artikel 141 EG-Vertrag unter anderem ergibt, der das Gebot gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit enthält.

Sonderregelungen gibt es für die Arbeitsverhältnisse der Leiharbeiter, wie aber auch für die Berufsausbildungsbedingungen.

In Spezialgesetzen sind das Recht der Handelsvertreter, der Versicherungsagenten, wie aber auch der Heimarbeiter geregelt.

Auch zu erwähnen sind  Regelungen über die Ernennung von Datenschutzbeauftragten,  Sicherheitsbeauftragten, die auch besonderen Kündigungsschutz genießen.
 
Um auf diesen komplexen Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts eine effektive Rechtsberatung für die Bürger zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber vor Jahren den Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeführt. Fachanwälte müssen ein gewisses Maß an  praktischer Berufserfahrung (Fallzahlen) auf dem Rechtsgebiet nachweisen, sich einer weiteren qualifizierenden Prüfung unterworfen haben und sich verpflichten, jährlich Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer zu führen.

 

Wir beraten u.a. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, wie auch Geschäftsführer, Vorstände
bei:

  • Arbeitsverträgen
  • Dienstverträgen
  • Betriebsordnungen
  • Gesellschaftsverträgen
  • Geschäftsführerdienstvertrag
  • Haftungsfragen von Vorständen, Geschäftsführer
  • Fragen der Mitbestimmung von Betriebsräten
  • Kündigungsschutz
  • Sonderkündigungsschutz
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen in Teilzeit und mit Befristungsregeln
  • Arbeit auf Abruf
  • Überlassung von Arbeitsmitteln, wie Dienstwagen, Handy, Laptop...
  • Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Provisionsregelungen
  • Optimierung der Vergütung,  variable Vergütung, Leistungsziele usw.
  • Wettbewerbsverbote, vor- und nachvertragliche,

Vor Gericht vertreten wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer im individuellen Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Lohn- und Gehaltszahlungen, wie aber auch Arbeitgeber und Betriebsräte in sogenannten Beschlußverfahren (Fragen  der betrieblichen Ordnung, mitbestimmungspflichtige Maßnahmen  gemäß Betriebsverfassungsgesetz).


Aachen im September 2009


Franz Sparla - Fachanwalt für Arbeitsrecht