Fachanwalt für Arbeitsrecht: Franz Sparla

Rechtsanwalt Franz Sparla

geb. am 28.11.48, ist seit April 1976 Rechtsanwalt und war zunächst ca. 2 Jahre Syndicus eines großen Chemieunternehmens in Leverkusen, ehe er Ende 1978 zusammen mit einem weiteren Kollegen aus der Industrie in Aachen die Kanzlei gründete.

Herr Sparla ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des Fördervereins in der Münsteraner Forschungsstelle für Versicherungsrecht.

 

Schwerpunkte der anwaltlichen Beratungen sind neben dem Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Verkehrsrecht.

Weiterhin bestehen folgende Mitgliedschaften in Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins 

  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht

Außerdem ist Herr Sparla Mitglied im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e. V., im Verein Euro-Advo e. V., im VdVKA Verband deutscher Verkehrsrechts-Anwälte e. V., in Tax Legis.de Verband für den Mittelstand in Deutschland e. V. wie auch in der Deutschen Anwalts-Corporation.

 

Herr Sparla ist  ausgebildeter  Mediator.

Die Mediation bietet sich in Unternehmen bei Konflikten an, insbesondere im arbeitsrechtlichen Bereich. Dabei ist zu beachten, dass die Mediation Fristen in gerichtlichen Verfahren, gesetzlichen Vorschriften/tarifvertragliche und sonstige Ausschlussfristen nicht unterbricht oder hemmt. Diese Fristen sind daher unabhängig von einem Mediationsverfahren unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Vorteile eines Mediationsverfahrens sind die geringen Kosten im Verhältnis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wie aber auch, dass nichts vom Konflikt in die Öffentlichkeit dringt.

Das Mediationsverfahren bietet sich auch in Bereichen der Unternehmensnachfolge an. Gerade bei der Nachfolge in Familienunternehmen besteht ein hohes Konfliktpotential.

In Gebieten des Wirtschaftsrechts lassen sich Wirtschaftskonflikte durch Mediationsverfahren häufig kostengünstig lösen. Weitere Inormationen unter (www.hk24.de und www.duesseldorf.ihk.de).

Auch findet man im Bereich des Gesellschaftsrechts - bei innergesellschaftlichen Konflikten zwischen den Gesellschaftern - in der Satzung die obligatorischer Vereinbarung eines Mediationsverfahrens, welches durchzuführen ist, bevor die ordentlichen Gerichte angerufen werden dürfen.

Nicht anwaltlichen Mediatoren helfen wir gerne bei der Abfassung der Schlußvereinbarung.


Der Mediator darf keine Rechtsberatung im Rahmen des Mediationsverfahren erteilen.