Mediation
Eine Möglichkeit zur Konfliktlösung oder Konfliktvermeidung
Unter Mediation versteht man ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes.
Die Konfliktparteien (Medianten) versuchen dabei mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (= Mediator) eine einvernehmliche Lösung zu vereinbaren, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
Der Mediator trifft dabei anders als ein Schlichter oder Richter keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts. Er ist für die Strukturierung des Verfahrens verantwortlich.
Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien.
Ziel der Mediation
Grundsätzliches Ziel der Mediation ist die Lösung eines Konfliktes durch den wechselseitigen Informationsaustausch über die Konflikthintergründe.
Dabei soll eine verbindliche, für die Zukunft tragbare Konsensvereinbarung der Medianten entwickelt werden.
Anders als beispielsweise bei Gerichtsverfahren kommt es für die Konfliktlösung nicht mehr auf ein Verschulden oder persönliches Fehlverhalten der Parteien an.
Vorteile der Mediation
Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation, der Konfliktlösung, bestehen weitere wesentliche Vorteile des Verfahrens.
- Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem gerichtlichen Verfahren unbeachtet bleiben würden
- Die Medianten bestimmen den Verfahrensgegenstand und was in die Mediation eingebracht werden soll.
- Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten; die Parteien haben die Kostenfolge selbst (streitwertunabhängig) in der Hand.
- Der Konflikt behandelt vor allem inhaltliche (materiell-rechtliche) Probleme statt formelle Punkte, und ist so für die Parteien (vor allem, wenn diese nicht juristisch oder prozessual vorgebildet sind) besser verständlich („gerechter“)
- Die Abschlussvereinbarung ist als Konsensentscheidung meist tragfähiger als ein gerichtliches Urteil, bei dem sich meist mindestens eine Seite ungerecht behandelt fühlt; dadurch können Zwangsvollstreckungsverfahren vermieden werden,
- Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens
- In der Regel kurze Verfahrensdauer
- Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen,
- Vertraulichkeit, keine Öffentlichkeit.
Anwendungsgebiete der Mediation
1. Familie
Im Bereich der Familienmediation wird dieser Lösungsansatz häufig gewählt im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung.
Hierzu gehören aber auch Mehrgenerationenkonflikte.
Umgangs- und Sorgerecht, soweit nicht durch gesetzliche Vorschriften zwingend andere Regelungen getroffen werden.
2. Erbrecht
Im Bereich des Erbrechts treten häufig Konflikte im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Erbvertrages, der vorweggenommenen Erbfolge oder der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft auf.
Auch Konflikte mit einem Testamentsvollstrecker sind nicht selten.
3. privates Baurecht
Im Bereich des privaten Baurechts wird Mediation zunehmend als Lösungsmodell der zahlreich entstehenden Konflikte wahrgenommen.
So hat die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. eine Mediationsordnung für Bausachen – MeDO Bau – ausgearbeitet, die auf der Homepage des Vereins abrufbar ist.
Allerdings ist zu beachten, dass im Bereich des Baurechts bestimmte Lösungsmöglichkeiten in erster Linie durch zahlreiche Rechtsvorschriften, aber auch finanzielle Aspekte eingeschränkt werden.
4. Wirtschaftsrecht
Immer mehr Industrie- und Handelskammern veröffentlichen Mediationsordnungen und bieten auch die Leitung derartiger Verfahren an. Beispielhaft sei auf die Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte und die Mediationsordnung der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf verwiesen.
Die Mediation hat auch Bedeutung im Gesellschaftsrecht (Meinungsverschiedenheiten einzelner Gesellschafter).
Hier können praktikable, kostengünstige und nicht öffentliche Lösungen durch Mediation erzielt werden.
5. Unternehmensnachfolge
Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge bieten sich vielfältige Anwendungsbereiche für die Mediation.
Dies gilt insbesondere bei der Nachfolge in Familienunternehmen, wo ein hohes Konfliktpotential besteht. Hier treffen häufig unternehmensbezogene und emotionale, familiäre Komponenten zusammen.
Es gibt viele Einzelfragen zu beachten, über die Einarbeitung der Nachfolgeperson, Ausscheiden der bisherigen Führungspersonen, Übergang von Rechten und Pflichten, Kommunikation gegenüber den Mitarbeitern, Informations- und Verschwiegenheitspflichten, erb- und steuerrechtliche Konsequenzen.
Ein wesentliches Problem stellt in der Praxis auch häufig die Kaufpreisermittlung dar. Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, die nicht bilanzierungspflichtig sind.
Die Nachfolgeperson möchte in der Regel einen geringen Kaufpreis für das Unternehmen zahlen, während der Unternehmensinhaber regelmäßig einen Höchstpreis erzielen will.
6. Arbeitsrecht im Unternehmen
Ein weitreichendes Potential für Mediation/Coachingverfahren sind Konflikte in Unternehmen bzw. im Arbeitsrecht. Dabei sind die Konflikte so vielfältig wie die Unternehmen.
Es können Konflikte ggf. gelöst werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Konflikte zwischen Mitarbeitern gleicher Hierarchiestufe: ein oft erst harmloser Konflikt, der zunehmen zum Konflikt bis hin zu Mobbing oder offenem Streit führt. Häufig führen derartige Konflikte dazu, dass die Motivation und die Arbeitsleistung der betroffenen Mitarbeiter nachlässt oder diese sogar an dem Konflikt arbeitsunfähig erkranken. Derartige Konflikte können sich auf ganze Abteilungen erstrecken, die Kosten steigen, während die Effizienz des Unternehmens sinkt. Derartige Konflikte lassen sich nicht optimal über arbeitsrechtliche Maßnahmen lösen, weil die davon betroffene Partei sich durch Versetzung, Abmahnung usw. zu Unrecht sanktioniert fühlt und so der Konflikt nicht entschärft wird.
Bei einer Mediation innerhalb des Unternehmens erhalten die Parteien die Gelegenheit, den Konflikt aufzuarbeiten, ohne dass es um gegenseitige Vorwürfe oder Schuldfragen geht. Es wird eine Beilegung des Konflikts möglich ohne gegenüber Kollegen das Gesicht zu verlieren.
7. Weitere Gebiete, wo Mediation in Betracht kommt:
- Insolvenzrecht
- gewerblicher Rechtsschutz
- Verwaltungsrecht
- Sozialrecht
- Umweltmediation
- Arzthaftung
- Mietrecht
Bestehen Konflikte zwischen unterschiedlichen Mietparteien z.B. wegen Lärm, kann dieses ohne weiteres im Rahmen eines Mediationsverfahrens erörtert werden.
Sollten noch Fragen offen geblieben sein oder weitere Informationen benötigt werden, können sich sich gerne an RA Axel Kanert wenden, dies gerne unter Verwendung des unmittelbaren EMail-Kontaktes: kanert@ask.ac.
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