Miet- und Wohnungseigentums­recht

Bruno Achenbach : Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Das Mietrecht umfasst das Wohnraummietrecht, das Gewerberaummietrecht, Miete von unbebauten Grundstücken und als Sondergebiet das Leasingrecht.

Im Wohnraummietrecht reicht der Tätigkeitsbereich von der Gestaltung von Mustermietverträgen, der Erarbeitung von Individualverträgen bis zur Begleitung im laufenden Mietverhältnis und bei dessen Beendigung. Im laufenden Wohnraummietverhältnis ist einer der häufigen Konfliktpunkte das Recht der Betriebskostenabrechnung bzw. Heizkostenabrechnung. Hier befasst sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf Vermieterseite damit, im Rahmen der Beratung formale Fehler bei der Betriebskostenabrechnung zu vermeiden und auf materiell richtige Betriebskostenabrechnungen ohne Rechenfehler hinzuwirken. Bei Vertretung von Mietern gilt es, formale Fehler aufzudecken und diese zum Nutzen des Mandanten zu verwerten. Entsprechendes gilt bei der Heizkostenabrechnung.

Ein weiterer Kernpunkt im laufenden Mietverhältnis ist die Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen. Hier sind zum einen Mieterhöhungen auf die örtliche Vergleichsmiete zu bearbeiten, ferner Mieterhöhungen nach Modernisierungen.

 

Ein weiterer Bereich ist die Einhaltung der Hausordnung bzw. des Hausfriedens. Entstehen hier Probleme, die durch Abmahnungen nicht zufriedenstellend gelöst werden können, geht die anwaltliche Tätigkeit über in Beratung und Vertretung bei Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung, sei es fristlose Kündigung oder fristgerechte außerordentliche Kündigung.

 

Beide Kündigungsarten kommen auch bei Zahlungsverzug in Betracht.

 

Ein weiterer Kernbereich im Wohnraummietrecht ist die Durchsetzung oder Abwehr von Kündigungen wegen Eigenbedarfs.

 

Im Gewerberaummietrecht geht es zum einen um eine angepasste Verwendung von geeigneten Mustermietverträgen, bei Sonderobjekten oftmals um die Gestaltung weitgehend individueller Mietverträge. Im laufenden Mietverhältnis bestehen die vorgenannten Tätigkeitsbereiche bei Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung, Verletzung der Hausordnung bzw. des Hausfriedens, Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung.

 

Ein Kernthema im Gewerbemietrecht ist die formale Wirksamkeit langfristiger Mietverträge.

 

Im Rahmen des Leasingrechts werden Sachverhalte aus dem allgemein bekannten Kfz-Leasings behandelt, ferner ist hier Thema auch das Leasing von Großobjekten.

 

Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich zum einen mit der Errichtung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Beratung bei der Abfassung der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.

 

Bei bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaften umfasst die anwaltliche Tätigkeit die Beratung von WEG-Verwaltern wie auch die Beratung und Vertretung von Einzeleigentümern. Wesentliche Arbeitsbereiche hierbei sind:

  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Modernisierung und Instandsetzung
  • Reparaturmaßnahmen
  • Veränderung der Gemeinschaftseigentum
  • Einhaltung der Hausordnung
  • Beschlussanfechtung
  • Einhaltung der Einladungsfrist zur WEG-Versammlung
  • Veränderung des Gemeinschaftseigentums z.B. durch Satellitenempfangsanlagen

Beraten und vertreten werden Einzeleigentümer auch bei Verkauf bzw. Erwerb von Eigentumswohnungen.

 

Insgesamt ist das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht ein weit aufgefächerter Tätigkeitsbereich, der hier nur beispielhaft beschrieben werden kann.

 

 

Aachen im September 2009


Bruno Achenbach - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht