Rechtsanwälte
geb. am
28.11.48, ist seit April 1976 Rechtsanwalt und war zunächst ca. 2 Jahre
Syndicus eines großen Chemieunternehmens in Leverkusen, ehe er Ende
1978 zusammen mit einem weiteren Kollegen aus der Industrie in Aachen
die Kanzlei gründete.
Herr Sparla ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des Fördervereins in der Münsteraner Forschungsstelle für Versicherungsrecht.
Schwerpunkte der anwaltlichen Beratungen sind neben dem Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Verkehrsrecht.
Weiterhin bestehen folgende Mitgliedschaften in Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
Außerdem ist Herr Sparla Mitglied im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e. V., im Verein Euro-Advo e. V., im VdVKA Verband deutscher Verkehrsrechts-Anwälte e. V., in Tax Legis.de Verband für den Mittelstand in Deutschland e. V. wie auch in der Deutschen Anwalts-Corporation.
Herr Sparla ist ausgebildeter Mediator.
Die Mediation bietet sich in Unternehmen bei
Konflikten an, insbesondere im arbeitsrechtlichen Bereich. Dabei ist zu
beachten, dass die Mediation Fristen in gerichtlichen Verfahren,
gesetzlichen Vorschriften/tarifvertragliche und sonstige
Ausschlussfristen nicht unterbricht oder hemmt. Diese Fristen sind daher
unabhängig von einem Mediationsverfahren unbedingt zu beachten und
einzuhalten.
Vorteile eines Mediationsverfahrens sind die
geringen Kosten im Verhältnis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung
wie aber auch, dass nichts vom Konflikt in die Öffentlichkeit dringt.
Das Mediationsverfahren bietet sich auch in Bereichen der Unternehmensnachfolge an. Gerade bei der Nachfolge in Familienunternehmen besteht ein hohes Konfliktpotential.
In Gebieten des Wirtschaftsrechts lassen sich Wirtschaftskonflikte durch Mediationsverfahren häufig kostengünstig lösen. Weitere Inormationen unter (www.hk24.de und www.duesseldorf.ihk.de).
Auch findet man im Bereich des Gesellschaftsrechts -
bei innergesellschaftlichen Konflikten zwischen den Gesellschaftern -
in der Satzung die obligatorischer Vereinbarung eines
Mediationsverfahrens, welches durchzuführen ist, bevor die ordentlichen
Gerichte angerufen werden dürfen.
Nicht anwaltlichen Mediatoren helfen wir gerne bei der Abfassung der Schlußvereinbarung.
Der Mediator darf keine Rechtsberatung im Rahmen des Mediationsverfahren erteilen.
Bruno Achenbach ist geboren am 31.07.1954 in Aachen. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit Februar 1985. Gründungspartner der mit Wirkung 01.01.2003 gegründeten Partnerschaft Sparla · Achenbach & Partner Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Achenbach ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er berät und vertritt Eigentümer bei allen Rechtsfragen rund um „Haus und Grund“, also vom Erwerb eines Grundstücks über dessen Bebauung, über die Vermietung bis zum Verkauf und auch bei der erbrechtlichen Gestaltung. Im Wohnraummietrecht berät und vertritt er vornehmlich Vermieter. Außerdem berät und vertritt er Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes wie auch einzelne Eigentümer von Eigentumswohnungen.
Rechtsanwalt Achenbach ist Mitglied in:
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV
- Deutsches Erbrechtsforum e. V.
Rechtsanwalt Achenbach ist Mitautor des bereits in 3. Auflage erschienenen „Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht“ des Verlags C. H. Beck und veröffentlicht in Fachzeitschriften.
Rechtsanwalt Achenbach ist seit 1993 stellvertretender Vorsitzender des Aachener Haus- & Grundbesitzer Vereins e. V.
geb. am 22.09.1974 in Aachen und hat Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studiert.
Herr Kanert ist seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen und wechselte von einer Aachener Kanzlei zum Jahresbeginn 2005 in die Kanzlei Sparla • Achenbach & Partner, wo er seit 2006 geschäftsführender Partner ist.
Herr Kanert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Herr Kanert berät mit dieser Qualifizierung umfassend unter arbeitsrechtlichem, handels- und gesellschaftsrechtlichem sowie steuerrechtlichem Bezug, insbesondere auch in Steuerstrafangelegenheiten.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Herr Kanert ist zugleich Mediator. Mit dieser zusätzlichen Qualifikation steht er Organisationen und Unternehmen in Wirtschaftsmediationen, insbesondere im arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Kontext, zur Seite.
Sozial engagiert er sich mit dem Round Table 83 Aachen. Er ist dreifacher Familienvater und leidenschaftlicher Läufer.
geb. am 10.11.1962 in Bonn, ist seit 1996 Rechtsanwalt und seit 2001 Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Er berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Gemeinden und andere Körperschaften des Öffentlichen Rechts, insbesondere auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden dabei Beamtenrecht, Öffentliches Baurecht, Schulrecht und Kommunalabgabenrecht. Da er Mitglied der evangelischen Kirche ist, vertritt er auch evangelische Kirchenbeamte.
Herr Brilla ist Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung Öffentliches Recht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Seit 2004 leitet er Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare beim OLG Köln.
Rechtsanwalt Brilla ist Mitautor des Kommentars zur Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) im Kommunal- und Schul-Verlag und veröffentlicht darüber hinaus regelmäßig in Fachzeitschriften und Informationsdiensten.
Rechtsanwalt Sebastian Wolfrum bearbeitet schwerpunktmäßig die Rechtsgebiete ERBRECHT und STEUERRECHT und ist als Testamentsvollstrecker und Nachlaßpfleger tätig.
Er ist Fachanwalt für Erbrecht und geprüfter Teilnehmer des Fachanwaltslehrgangs Steuerrecht.
Im Steuerrecht übernimmt er insbesondere die Beratung und Vertretung im Schnittpunkt von materiellem Erbrecht und Steuerrecht, insbesondere dem Erbschaftsteuerrecht, und steuerlichen Bewertungs- und Gestaltungsfragen.
Für die Gestaltungsberatung auf dem Gebiet der vorweggenommenen Erbfolge und Unternehmensnachfolge sind sowohl umfassende Kenntnisse im materiellen Erbrecht (Zivilrecht) als auch im Steuerrecht notwendig. Durch seine Spezialisierung auf die für die vorweggenommene Erbfolge relevanten Rechtsgebiete ist Rechtsanwalt Wolfrum in der Lage, die vom Mandanten gewünschten Gestaltungen sowohl rechtssicher als auch steueroptimal zu verwirklichen.
Eine hohe Beratungsqualität ist nur durch ständige Fortbildung zu gewährleisten. Herr Rechtsanwalt Wolfrum hat im vergangenen Jahr 2007 in seinen Fachbereichen externe Fortbildungen im Umfang von 39,50 Stunden besucht.
Mitgliedschaften:
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) e. V.
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
- Deutsch-Belgische Juristenvereinigung e. V.
- Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (DASV)
Vita:
Herr Wolfrum ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seither selbständig tätig.
1994: Abschluß der Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten.
Nach praktischer, beruflicher Tätigkeit als Steuerfachangestellter Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
Nach Abschluß des Studiums Berufstätigkeit bei einer mittelgroßen Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft in Frankfurt am Main.
Referendariat in Aachen und Köln. Auslandsstation bei einer Kanzlei in Sydney/Australien.
2004: Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zunächst freier Mitarbeiter bei einer namhaften, mittelständischen Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Aachen.
2005: Gründung einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei in Aachen.
Seit Dezember 2007 Partner bei Rechtsanwälten Sparla, Achenbach & Partner.
Seit Juni 2008 Fachanwalt für Erbrecht.
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geboren am 22. April 1978 in Aachen. Herr Jacobs hat Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer studiert.
Das Studium schloss er im Jahre 2002 mit dem ersten juristischen Staatsexamen, sowie den Vorbereitungsdienst mit dem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahre 2005 ab.
Er ist seit Mitte 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst drei Jahre lang in einer alteingesessenen Kanzlei in Eschweiler tätig. Zum 1. Oktober 2008 wechselte er in die Sozietät Sparla • Achenbach & Partner.
Herr Jacobs ist Fachanwalt für Strafrecht. Seine Schwerpunkte liegen in der Strafverteidigung, sowie in der umfassenden Beratung rechtlich ähnlich gelagerter Gebiete, wie vornehmlich das Recht der Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) und das Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Jacobs ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er berät und vertritt Eigentümer gerichtlich und außergerichtlich in enger Zusammenarbeit mit Herr RA Achenbach in allen Fragen des Miet- und Grundstücksrechts. Dies umfaßt in erster Linie die Bereiche Vermietung von Wohn- und Gewerberaum, Erwerb von Grundstücken und Bebaubarkeit, sowie die damit in Zusammenhang stehenden öffentlich-rechtlichen Fragen.
Rechtsanwalt Jacobs berät jedoch genauso umfassend in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein
Aachener Anwaltsverein
Forum junge Rechtsanwälte des DAV
geb. am 02.08.1963 in Düsseldorf, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang von Goethe Universität in Frankfurt am Main.
Nach Abschluß des Studiums sammelte Herr Schröder im anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Frankfurt/Main bereits erste praktische Berufserfahrungen in einer Rechtsanwaltskanzlei in Boston/USA.
Nach erfolgreich bestandenem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahre 1997 erwarb Herr Schröder im gleichen Jahr die Zulassung als Rechtsanwalt und begann seine Tätigkeit in Bad Homburg. Nach weiteren Stationen in Rechtsanwaltskanzleien in Hanau und im Darmstädter Umland, wechselte Herr Schröder im Jahre 2002 in eine alteingesessene Kanzlei nach Neuss.
Im September 2010 trat Herr Schröder der Rechtsanwaltskanzlei ask Rechtsanwälte · Fachanwälte bei.
Herr Schröder ist seit dem Jahre 2008 Fachanwalt für Familienrecht. Er berät und vertritt Sie sowohl außerprozessual als auch vor dem Familiengericht in allen Angelegenheiten des Familienrechts von der Trennung bis zur Scheidung, in Fragen des Unterhalts, sei es für die Kinder oder des Ehepartners als auch für die nichteheliche Mutter, in Kindschaftssachen wie Sorgerecht und Umgang, in der Auseinandersetzung des Vermögens und des Hausrats, der Zuteilung der ehelichen Wohnung und Fragen des Güterrechts.
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit verfügt Herr Schröder darüber hinaus auch über Erfahrung auf den Gebieten des Sozialrechts, des privaten Baurechts als auch dem allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht.
