Steuerrecht
Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, dass die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt.
Das Verfahren der Steuerfestsetzung und –erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt. Die einzelnen Steuern (sogenanntes materielles Steuerrecht) ergeben sich aus zahlreichen und verschiedenen Einzelgesetzen.
Die wichtigsten Steuern sind:
- Gemeinschaftliche Steuern
- Lohnsteuer und andere Einkommenssteuern sowie
- Umsatzsteuer
- Körperschaftssteuer
- Zinsabschlagsteuer
- Bundessteuern
- Energiesteuer
- Tabaksteuer
- Solidaritätszuschlag
- Versicherungssteuer
- Stromsteuer
- Brandweinsteuer
- Kaffeesteuer
- Ländersteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Grunderwerbssteuer
- Erbschaftssteuer
- Renn-, Wett- und Lotteriesteuer
- Gemeindesteuern
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
Ein Fachanwalt für Steuerrecht wird seltener für die Steuererklärung benötigt jedoch für die gestaltende Steuerberatung.
Im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind vielfache Gestaltungen zu erwägen und müssen gleichzeitig im erbrechtlichen aber auch handels- und gesellschaftsrechtlichem Lichte gesehen werden. Nur so wird eine umfassende, fundierte und rechtssichere Beratung und Gestaltung gewährleistet.
So sind bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer unabhängig vom bekannten Freibetragsmanagement eine Vielzahl weiterer Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Güterstandschaukeln) zu erwägen, die enorme Potentiale an Steuerersparnis verbergen. Nur durch eine umfassende Beratung kann den individuellen Anforderungen gerecht werden; man sollte sich nicht mit weniger zufrieden geben.
In Rechtsmittelverfahren gegen die Steuerbescheide, als auch in Verfahren vor den Finanzgerichten, soweit die Finanzbehörde dem Einspruch nicht abgeholfen hat, empfiehlt sich die Beratung und Verfahrens- / Prozessvertretung durch einen Rechtsanwalt, der sich mit der AO und der FGO auskennt. In solchen Verfahren wird üblicher Weise, soweit bereits ein Steuerberater vorhanden ist, dieser mit einbezogen bzw. eng mit diesem zusammen gearbeitet.
Schließlich ist ein weiterer wesentlicher Schwerpunkte der Tätigkeit eines Fachanwalts für Steuerrecht das Steuerstrafrecht.
Hier ist es wichtig zu einem frühstmöglichem Zeitpunkt in die Beratung eingeschaltet zu werden, um sämtliche Möglichkeiten zur Verteidigung im Steuerstrafverfahren zu wahren, angefangen von der strafbefreienden Selbstanzeige, über die Nacherklärung bis zur Einstellung des Verfahrens, ohne dass es zu einer unangenehmen Anklage kommt.
Aber selbst wenn es zu einer Anklage kommt, sollte ein spezialisierter Jurist an Ihrer Seite sein, idealer Weise ein Team aus einem Fachanwalt für Steuerrecht und einem Fachanwalt für Strafrecht. Wir bieten diese ideale Beratung und Vertretung.
Aachen im November 2009
