Strafrecht
Die Strafverteidigung ist ein umfassendes Rechtsgebiet. Sie beginnt bereits im Ermittlungsverfahren, wo der Beschuldigte davon erfährt, nun mit einem Strafverfahren konfrontiert zu sein. Bereits hier ist es von Bedeutung, sich umfassend anwaltlich beraten zu lassen. Überlegt werden muß insbesondere, ob bei der ersten Vernehmung durch die Polizei, bzw. Kriminalpolizei Angaben zur Sache dienlich sein können, oder ob der Beschuldigte von seinem umfassenden Schweigerecht Gebrauch machen sollte.
Die Verteidigung im Ermittlungsverfahren erstreckt sich auf die Einlassung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, auf Teilnahme an Vernehmungsterminen, auf Verhandlung über Einstellungen des Verfahrens mit oder ohne Auflagen, sowie die umfassende Akteneinsicht in die Ermittlungsakte.
Die weitere Haupttätigkeit des Strafverteidigers besteht selbstverständlich darin, den Angeschuldigten bzw. sodann Angeklagten umfassend im gerichtlichen Hauptverfahren zu vertreten. Dies umfasst die Vorbereitung auf den oder die Hauptverhandlungstermine, sowie die gemeinsame Wahrnehmung dieser Termine vor den Amts- oder Landgerichten. Die Vorbereitung dieser Termine ist von enormer Wichtigkeit, denn vielfach befinden sich Angeschuldigte in Untersuchungshaft. Insbesondere in diesen Fällen ist eine intensive Beratung und Erörterung der Dinge erforderlich, um dem Angeschuldigten seine Rechte in der Hauptverhandlung zu erhalten und den Beschuldigten davor zu bewahren, seine Position im Strafverfahren durch übereilte Handlungen unter dem psychischen Streß der Haft zu verschlechtern.
Die Strafverteidigung erstreckt sich schließlich auch auf die Einlegung von Berufung und Revision zu den Land- und Oberlandesgerichten, sowie dem Bundesgerichtshof.
Klassische Rechtsgebiete der Strafverteidigung sind u.a.:
- Körperverletzung
- Diebstahl und Unterschlagung
- Betrug und Untreue
- Betäubungsmitteldelikte bzw. Drogenhandel
- Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, fahrlässige Tötung etc.)
- Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Waffenbesitz
- Geldfälschung
- Falschaussagen und falsche Verdächtigung
- Beleidigung
- Raub und Erpressung
- Urkundenfälschung
- Sachbeschädigung
- Brandstiftung
- Straftaten gegen die Umwelt
- Straftaten im Amt
- Freiheitsberaubung u.ä.
Ebenso im Verfahrensrecht sind umfasst Beratungen und Verteidigungen bei u.a. folgenden Ermittlungsmaßnahmen:
- Durchsuchung und Beschlagnahme
- Überwachung der Telekommunikation
- Verhaftung und Untersuchungshaft
- Akteneinsicht
- Zeugenvernehmung und Vernehmungstermine des Beschuldigten
- Privat -und Nebenklage
Aachen im Januar 2009
